Von CVJMern für CVJMer, Freunde und Nachbarn,
leider haben wir bei der Jahreshauptversammlung am 22. Februar 2025 nicht die erforderliche Mindestanzahl von 50 % der stimmberechtigten Mitglieder erreicht, um eine Satzungsänderung beschließen zu können. Aus diesem Grund laden wir Dich herzlich zu einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung (JHV) ein. Sie findet statt am 13. März 2025 um 18:00 Uhr im Vereinshaus Sylbach (Lambrachtweg 10, 32791 Lage). Es wird auch hier wieder die Möglichkeit geben, digital an der Sitzung teilzunehmen. (mit verbesserter Sprachübertragung aus dem Saal)
Bei dieser zweiten JHV ist gemäß Satzung eine Mindestzahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder nicht erforderlich. Dennoch kannst Du mit Deiner Anwesenheit die Entwicklung des CVJM Sylbach nicht nur mit deiner Stimme unterstützen.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme, um über die Satzung abzustimmen. Eine Anmeldung ist in diesem Fall nicht nötig.
Im Namen des Vorstands
Die Dateien zur Einladung:
außerordentliche JHV_2025_Einladung und Tagesordnung
außerordentliche_JHV_2025_ZOOM_digitale_Einwahlinformationen
Die alte und die neue Satzung zum Vergleich:
1-neue und überarbeitete Satzung des CVJM Sylbach 2025 nach der JHV
2-bisherige Satzung des CVJM Sylbach 1998